Nach der aktuellen Gesetzeslage dürfen FotografInnen wieder Portraits im Freien machen. Fotografinnen und Fotografen dürfen nach der Lockerung der Corvid-19 bedingten Einschränkungen unter Einhaltung aller Auflagen und gesetzlichen Vorschriften wieder Porträts im Freien machen. Dies gilt aber nicht an öffentlichen Orten, oder in den Studioräumen des Fotografen. Aktuell vorrangig für das Fotografieren von professionellen Models. Alle Details entnehmen Sie dem Schreiben der Bundesinnung der Fotografen.